Der Gesetzgeber schreibt in der Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, ausschließlich in einem Kindersitz im Auto befördert werden dürfen. Laut dem ADAC benötigen Kinder, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, aber bereits größer als 150 Zentimeter groß, keinen speziellen Sitz mehr. Dies gilt jedoch nur, wenn der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft. Wer ein Kind ohne einen Kindersitz in seinem Auto mitnimmt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Wichtig ist, dass der Kindersitz an das Gewicht und Alter des Kindes angepasst ist.
Babyschalen
Kleinkindsitze
Kindersitze
Die ECE-R 44 Norm
Die Economic Commission for Europe (ECE) ist für die Vergabe von Kennzeichen für genehmigungspflichtige Bauteilen an Kraftfahrzeugen zuständig. Die Regelung Nr. 44 beschreibt Kindersitze und unterteilt sie in fünf Gewichtsklassen. Die ECE-R 44 ist aktuell die wichtigste Norm, auf die bei der Auswahl des richtigen Kindersitzes geachtet werden sollte.
- Klasse 0+: bis 13 kg
- Klasse I: 9 bis 18 kg
- Klasse II: 15 - 25 kg
- Klasse III: 22 - 36 kg
Zusätzlich unterscheidet die ECE-Regelung Nr. 44 Kindersitze anhand der Befestigung in vier Kategorien:
- Universal (auf den meisten Positionen geeignet, Befestigung über Erwachsenengurt),
- Eingeschränkt (spezielle Sitzposition, Befestigung über Drei-Punkt-Gurt des Fahrzeugs),
- Semi-Universal (zur Verwendung mit ISOFIX-Systemen) und
- Spezielles Fahrzeug
Achtung: Seit April 2008 sind alle Kinderautositze, die vor 1995 hergestellt und nach ECE-R 44/01 und 44/02 zertifiziert wurden, nicht mehr zulässig und dürfen daher weder verkauft noch verwendet werden. Ausschließlich Sitze mit dem orangefarbenen Etikett mit einer Zertifizierung laut der EU-Sicherheitsverordnung ECE-R 44/03 und ECE-R 44/04 sind gesetzlich zulässig.
Die Kindersitze erfüllen heutzutage oft die Anforderungen für mehrere Klassen, daher haben wir uns entschieden die folgende Einteilung vorzunehmen
Das ECE- R 44/04 Kennzeichen
Jeder Kindersitz in Europa trägt ein orangefarbenes ECE-R 44 Kennzeichen. Das orangefarbene Etikett garantiert, dass der Kindersitze den Mindestanforderungen der EU-Sicherheitsverordnung ECE-R 44 entspricht.
Folgende Informationen enthält ein ECE-R 44/04 Kennzeichen:
- (1) - Die Prüfungsnorm
- (2) - Die Kategorie
- (3) - Zulässiges Körpergewicht
- (4) - Das Europäische Prüfzeichen. '1' bedeutet, dass der Sitz in Deutschland geprüft wurde
- (5) - Die Prüfnummer. Die Beiden Anfangsziffer zeigen die erfüllte Prüfnorm an, hier ECE-R 44/04
- (6) - Der Name des Sitzherstellers
Isofix
Isofix ist ein sicheres und einfach zu bedienendes Befestigungssystem für Kindersitze in Autos. Dabei wird der Kindersitz über eine genormte, starre Verbindung an der Karosserie befestigt. Neuere Fahrzeuge haben fast immer Isofix-Haltebügel in den Sitzen integriert. Dennoch sind nicht alle Isofix-Kindersitze für alle Fahrzeuge geeignet. Hierbei hilt ein Blick in die Bedienungsanleitung der Fahrzeugs. Allerdings können Isofix-Kindersitze in den meisten Fällen auch mit einer Dreipunkt-Gurt im Auto befestigt werden.
Die ECE-R 129 (i-Size) Norm
Die neue EU-Verordnung ECE-R 129 (i-Size) wurde im Juli 2013 verabschiedet mit dem Ziel den Transport von Kindern noch sicherer zu machen. Mit der 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist diese Regelung zum 30.10.2014 amtlich:
Die ECE-R 129 (i-Size) ist nun im nationalen Recht verankert.
- - Die ECE Richtlinie R 129 wird die geltende Norm ECE-R 44/04 nicht ersetzen, sondern soll schrittweise parallel eingeführt werden.
- - Alle bisher benutzten Kindersitze nach den Regelungen 44/04 und auch 44/03 dürfen weiter verwendet werden.
- - Sitze nach den früheren Regelungen 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden; wenn doch, ist dies ordnungswidrig.
- - Es zu beachten, dass Kindersitze mit einer R 129 Zulassung (i-Size) bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts gerichtet sein müssen.
Die ECE Richtlinie 129 richtet sich nach der Körpergröße des Kindes:
- - Klasse Q 0: < 60 cm
- - Klasse Q 1: 60 - 75 cm
- - Klasse Q 1.5: 75 - 87 cm
- - Klasse Q 3: 87 - 105 cm
- - Klasse Q 6: 105 - 125 cm
- - Klasse Q 10: > 125 cm
Weiter schreibt die ECE-R 129 vor, dass Kinder bis 15 Monate rückwärts gerichtet befördert und Seitencrashtests durchgeführt werden müssen.